Energieausweis

Wann besteht die Pflicht, einen Energieausweis vorzuweisen?
Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie ganz oder teilweise verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen möchten, müssen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorweisen. Ebenfalls müssen bereits beim Inserieren der Immobilie zentrale Daten aus dem Energieausweis angegeben werden. Ohne diese Angaben droht ein Bußgeld.
Nach Abschluss eines Kaufvertrages muss der Ausweis an den neuen Eigentümer übergeben werden.
Diese Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 §16 Abs. 2) verbindlich geregelt.

Ausgenommen von der o.g. Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sind kleine Gebäude unter 50m² Nutzfläche und Baudenkmäler.

 

Sollten Sie noch einen Energieausweis benötigen, dann kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!

 

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